Ihre Spende kommt direkt der CDU Neuhofen zugute. Sie helfen uns, z.B. unsere Infostände mit den notwendigen Materialien auszustatten.
Ihre Spende an die CDU Neuhofen
Gemeinsam bringen wir gute Ideen für Neuhofen voran.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Ihre Spende kommt direkt der CDU Neuhofen zugute. Sie helfen uns, z.B. unsere Infostände mit den notwendigen Materialien auszustatten.
Sie helfen uns, kommunalpolitische Themen sichtbar zu machen und mehr Menschen zu erreichen, z.B. durch Anzeigen im Amtsblatt.
Sie unterstützen Veranstaltungen, Schulungen und Informationsangebote, die demokratische Teilhabe und das Miteinander stärken.
Schnell und unkompliziert.
Klassisch und vertraut.
Im Optimalfall können Sie sich die Hälfte Ihrer Spende über Ihre Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Die folgenden Erläuterungen ersetzen keine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater.
Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 Euro pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt.
Davon sind bis zu 1.650 Euro beziehungsweise 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen.
Weitere 1.650 Euro beziehungsweise 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Spenden von Unternehmen sind nach dem Parteiengesetz in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person, zum Beispiel AG oder GmbH, können ihre Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Personengesellschaften. Spenden können jedoch anteilig über Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Zuwendungen an die CDU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, werden unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Spenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen, sind der Bundestagspräsidentin unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Bundestag.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Spendenverwaltung und -zuordnung verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Allen Unterstützerinnen und Unterstützern sei von Herzen gedankt!