Bebauungsplan "Westlich der Hauptstraße"

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt eine Änderung des Bebauungsplanes “westlich der Hauptstraße” vorzulegen und hierzu die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Begründung:

Angestrebt werden soll eine Änderung der Festsetzungen:

1. Das bisher gültige Zufahrtsverbot für die
Grundstücke östlich der Burggasse soll aufgehoben werden um eine bessere Vermarktung dieser Grundstücke zu ermöglichen.

2. Die zulässige Grundflächenzahl ist bei WA II a und WA II b auf 0,8 festzusetzen.


Hintergrund unseres Antrages:

In den 90er Jahren wurde der Bebauungsplan “westlich der Hauptstraße aufgestellt.
Damals wurde gegen unsere Stimmen ein Zufahrtsverbot für die Grundstücke, welche an die Ostseite der Burggasse angrenzen, in den Bebauunsplan aufgenommen.
Wie von uns schon damals befürchtet hat sich dieses Zufahrtsverbot als großes Hindernis für die Vermarktung der davon hauptsächlich betroffenen Scheunenzeile in der Burggasse erwiesen!

Mit der von uns angestrebten Änderung der Festsetzungen soll es nunmehr möglich sein, Garagen welche bei entsprechenden Umbaumaßnahmen entstehen würden, auch von der Burggasse her anzufahren. Wir sind der Ansicht, dass es durch diese Maßnahme nicht zu mehr Durchgangsverkehr in der Burggasse kommen muss, notfalls wäre dies auch durch entsprechene Beschilderung zu verhindern!