Viele Bürger werden sich schon gefragt haben, warum nicht endlich mit der versprochenen Straßenerneuerung in der Busch- und Heinestraße begonnen worden ist.
Auch wir sind mit dem momentanen Zustand nicht zufrieden und haben versucht die Gründe für die Verzögerung in Erfahrung zu bringen.
Diesem Ziel diente unser folgender Antrag:
Antrag der CDU-Fraktion für die Ratssitzung am 16. November 2004:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Neuhofen der neuesten Rechtsprechung des Oberwaltungsgerichtes von Rheinland-Pfalz vom 18.03.04 gerecht wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich eine geänderte Satzung vorzulegen.
Antwort der Gemeindeverwaltung:
Obwohl die Gemeinde schon im Jahre 2002 eine Beitragssatzung geschaffen hat, welche von allen Grundstückseigentümern sog. wiederkehrende Straßenausbaubeiträge vorsieht, wurden diese Beiträge bis jetzt nicht erhoben. Als Hauptgrund kann die Rechtsunsicherheit nach dem Urteil des OVG in Koblenz angesehen werden, welches in einem Grundsatzurteil die Frage der wiederkehrenden Beiträge geprüft und strengere Richtlinien für die Erstellung einer Beitragssatzung für wiederkehrende Beiträge festgeschrieben hat
Dieses Urteil hat nun leider mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen und viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind sich nun über die Rechtssicherheit ihrer Straßenausbaubeitragssatzungen im Unklaren.
Das Land Rheinland-Pfalz hat daher ein Gutachten zur “Zukunft der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge” in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll gegen Ende des Jahres 04 vorliegen.
Konkret bedeutet dies:
Die Finanzierung der Straßenerneuerung ist momentan nicht gesichert. Als Alternative könnten die direkten Anlieger der betreffenden Straßen zur Finanzierung der Maßnahmen herangezogen werden (was Kosten von einigen tausend Euro für den einzelnen Grundstückseigentümer bedeuten könnte), oder die Gemeinde träte in Vorlage, bis die Frage der Beitragssatzung geklärt ist. Da in der Gemeindekasse aber Ebbe herscht, würde dies die Aufnahme eines Kredites bedeuten.
Da der Zustand verschiedener Straßen in der Gemeinde, bedingt durch das jahrzehntelange Nichthandeln, keine weitere Verzögerung mehr zulässt, stellte unsere Fraktion folgenden
Ergänzungantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Vorarbeiten zu treffen, damit frühestmöglich im Jahr 2005 mit den Straßenausbaumaßnahmen gemäß der vom Rat beschlossenen Prioritätenliste begonnen werden kann.
Nachdem unsere Anträge vom Gemeinderat beschlossen worden sind, gehen wir davon aus, dass bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 über die verschiedenen Alternativen diskutiert wird und dann auch tatsächlich mit den Bauarbeiten noch im nächsten Jahr begonnen wird!