Was waren die Gründe, dass die CDU-Neuhofen der Bildung eines Schulzentrums, bestehend aus der Rudolf-Wihr-Hauptschule und der auf dem gleichen Gelände befindlichen Realschule, zugestimmt hat?
Zuerst zur Vorgeschichte:
Bereits beim Bau der Rudolf-Wihr-Hauptschule 1978-1980 wurde davon ausgegangen, dass diese Schule zu einem Schulzentrum ausgebaut wird, davon zeugt noch die Festschrift zur Einweihung aus dem Jahre 1980 in welcher ausdrücklich von einem Rudolf-Wihr-Schulzentrum geprochen wird.
Als dann 1997 die Realschule gebaut wurde (Träger ist der Landkreis), beantragte der Kreis die offizielle Bildung eines Schulzentrums.
Der Gemeinderat Limburgerhof stimmte diesem Wunsch zu, der Gemeinderat Neuhofen lehnte ab. Auf Grund dieser Pattsituation konnte das Schulzentrum nicht gebildet werden. Auch wir als CDU-Neuhofen standen der Angelegenheit sehr skeptisch gegenüber, unser Hauptkritikpunkt war die kostenlose Übergabe (“Verschenken”) der Schule, bei gleichzeitigem Verbleib des Schuldendienstes bei Neuhofen.
In der Zwischenzeit besuchten und besuchen nicht nur Schüler aus Limburgerhof und Neuhofen die Hauptschule, sondern auch Schüler aus Altrip und Mutterstadt; wobei sich diese beiden Gemeinden lediglich an den laufenden Kosten, nicht aber am Schuldendienst beteiligten und dies auch bis in jüngste Zeit hinein nicht taten.
Und nun müssen wir noch einen Blick auf das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz werfen:
Danach muss nach § 10 in Verbindung mit § 80 ein gemeinsamer Schulträger gebildet werden, in welchem die Schulen pädagogisch und organisatorisch zusammenarbeiten.Voraussetzung ist, dass derTräger einer der beiden Schulen dies beantragt.
Für die Übertragung der Schulträgerschaft ist die Schulbehörde (ADD) gemäß § 67 zuständig.”Verweigert einer der Beteiligten die Zustimmung, so kann die Schulträgerschaft übertragen werden, wenn ein dringendes öffentliches Interesse vorliegt. Ein dringendes öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Schulzentrum gebildet werden soll”
Nach allen Signalen, welche von der ADD zu hören waren, drohte nun also die Zwangsübertragung der Schulträgerschaft auf den Kreis, wobei wir auf die Namensgebung, das Eigentum an der Schule bei einer evtl. Schließung der Hauptschule, und auf das Belegungsrecht der Schulsporthalle für den Vereinssport, keinen Einfluss mehr gehabt hätten.
Daher gaben wir der Gemeindeverwaltung den Auftrag, nochmals mit dem Kreis zu verhandeln.
Bei diesen Verhandlungen gelang es nun wesentliche Verbesserungen zu erreichen:
1. Das Wichtigste war das Erreichen der sog. “Heimfallklausel”, dies bedeutet, dass nach einer evtl. Aufgabe des Schulbetriebes die Gebäude der jetzigen Hauptschule auf Verlangen der beiden Gemeinden Limburgerhof und Neuhofen wieder an die beiden Heimatgemeinden zurückfallen. Damit war das Argument des “Verschenkens” hinfällig geworden.
2. Der Name Rudolf-Wihr für das Schulzentrum konnte gesichert werden. (Das dies nicht selbstverständlich war, zeigt die Diskussion in der Presse!)
3. In Zukunft werden nicht nur Limburgerhof und Neuhofen, sondern zusätzlich auch Altrip und Mutterstadt für den Schuldendienst und die Investitionskosten für die (inzwischen in die Jahre gekommene) Hauptschule aufkommen!
4. Für die Neuhofener Sportvereine konnte erreicht werden, dass das Belegungsrecht für den Vereinssport in der Schulsporthalle im Einvernehmen mit Limburgerhof und Neuhofen geregelt wird!
Zusammenfassend glauben wir sagen zu können: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und haben durch zähes Verhandeln das Beste für die Gemeinde Neuhofen und ihre Schüler erreicht!
Übrigens: Auch der Gemeinderat von Limburgerhof hat dieser Regelung nicht nur mit den Stimmen der CDU (diese hat keine Mehrheit im dortigen Gemeinderat) sondern auch mit den Stimmen der SPD zugestimmt !