“Ist im Gebiet Schlittweg-Kantstraße durch die eingebaute Drossel (künstliche Querschnittsreduzierung in der Kanalisation) in der Kantstraße, die Ableitung der Wassermengen bei Starkregenereignissen durch die Kanalisation gewährleistet?”
Antwort von Bürgermeister Frey:
Der Abfluss aus diesem Gebiet ist, bedingt durch die eingebaute Drosselstrecke, welche das dahinter liegende Kanalsystem in der Speyererstraße vor Überlastung schützen soll, bei Starkregen nicht gewährleistet.
Bereits bei der Realisierung des Baugebietes „am Schlittweg“ im Jahre 1984 hat das Planungsbüro Kittelberger festgestellt:
Das Kanalsystem aus dem Baugebiet „Schlittweg“ mündet in den Kanal in der Speyererstr.
Die Berechnungen zeigten, dass für diese zusätzliche Abwassermenge aus dem Baugebiet „Schlittweg“ der Kanal in der Speyererstr. zu klein ist.
Das Planungsbüro Kittelberger hat deshalb der damaligen Gemeindeverwaltung zwingend zwei Baumaßnahmen zur Ausführung vorgeschlagen.
1. Erneuerung und Vergrößerung des Rohrquerschnitts in der Speyererstr.
oder
2. Einbau einer Drosselstrecke in der Kantstr. und Bau eines Regenrückhaltungsbeckens in der Kantstr.
Zur Realisierung kam nur der Einbau der Drosselstrecke in der Kantstr.
Die mit dieser Maßnahme verknüpfte und erforderliche Errichtung der Regenrückhaltung wurde nicht ausgeführt. Das Fehlen des Regenrückhaltebeckens bewirkt, dass es bereits bei stärkeren Regenereignissen zu Überstauproblemen in der Kantstr. kommt. (Die Abwassermenge des Jahrhundertregens am 29. Juni hätte allerdings auch beim Vorhandensein des Regenrückhaltebeckens zu massiven Überstauproblemen geführt.)
Warum in den ca. 20 vergangen Jahren das Regenrückhaltebecken nicht gebaut wurde, ist offen.
Der durch die obere Wasserbehörde in Neustadt im Zusammenhang mit dem Abwasserbeseitungskonzept der Gemeinde Neuhofen geforderte Generalentwässerungsplan (GEP) hat dieses Problem aufgegriffen und die Sanierung mit Priorität 1 eingestuft. In der Gemeinderatssitzung am 06.09.05 wurden alle mit Priorität 1 eingestuften Kanalsanierungsmaßnahmen zur Ausführung beschlossen.