Zeit für Gemeindefusionen läuft
Bekanntlich soll die Reform bis zu den Kommunalwahlen 2014 umgesetzt sein. Mit ihr soll die Verwaltung zukunftsfähig gemacht werden. Neue Gemeindegrenzen sind vor allem bei kleinen Kommunen angesagt; hinzu kommen Kooperationen in unterschiedlicher Form. Fakt ist: Bis Mitte 2012 können Fusionen freiwillig und finanziell versüßt über die Bühne gehen. Nach Auswertung dessen, was bis dahin geschehen ist, soll dann 2013 per Gesetz geregelt werden, welche Voraussetzungen eine Verbandsgemeinde künftig erfüllen muss. Wer dem nicht entspricht, wäre spätestens dann zum Handeln gezwungen. Als Hauptkriterien für künftige Größenordnungen nannte Bruch gestern eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 bei verbandsfreien Gemeinden und von mindestens 12.000 bei Verbandsgemeinden. Für Verbandsgemeinden zwischen 10.000 und 12.000 Einwohnern legt das Land zudem die Kriterien Gebietsfläche und Zahl der Ortsgemeinden fest. Richtwerte sind die Landes- Durchschnittsgrößen von 105 Quadratkilometern und 14 Ortsgemeinden. Hinzu kommen Parameter wie topografische Gegebenheiten, historische und religiöse Bindungen oder Wirtschafts- und Finanzkraft. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Fusion zweier Kommunen 15 bis 20 Prozent der Verwaltungssachkosten einspart. Wie sich Zusammenschlüsse oder Kooperationen auf die Personalkosten der Verwaltung auswirken, ist Bruch zufolge derzeit nicht zu sagen. Er rechnete aber vor, dass die Personalausgaben bei Verbandsgemeinden von bis zu 10.000 Einwohnern derzeit bei 220 Euro pro Kopf lägen, bei Verbandsgemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern hingegen bei 179 Euro. Vorgaben, wie sich die Gebietsgrenzen der auf der Liste genannten – und nicht genannten – Kommunen verändern sollen, macht die Landesregierung nicht. Diese Entscheidung müsse vor Ort getroffen werden, bekräftigte Bruch. Zwar wird in Mainz weder an veränderte Kreisgrenzen, noch an Eingemeindungen (in die Städte), noch an Aufsplittung von Verbandsgemeinden gedacht – wäre das aber Wunsch an der Basis, würde man sich nicht sperren. Daneben umfasst die gestrige Liste Gebietskörperschaften, deren Verwaltungen ihren Sitz im selben Ort haben und die möglichst umfassend kooperieren sollen. Das kann beispielsweise Bürgerbüros, Ordnungsrecht, Vollstreckung, Bauhöfe sowie Beschaffung von Waren und Leistungen betreffen. Aus der Pfalz benannt sind die Stadtverwaltungen Landau, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken und Grünstadt mit den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen Landau-Land, Kaiserslautern- Süd, Pirmasens-Land, Zweibrücken- Land und Grünstadt-Land. Zwei weitere Änderungen: Hauptamtliche Beigeordnete sollen Verbandsgemeinden künftig erst ab 25.000 (bisher 15.000) Einwohnern haben dürfen. Zudem wird die Bürgerbeteiligung leichter: Die Quoren für Formen wie den Bürgerentscheid sinken von 15 auf zehn Prozent. Und er darf auch Themen wie Bauleitpläne betreffen.